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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2022 - XII ZB 324/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2469
BGH, 19.01.2022 - XII ZB 324/21 (https://dejure.org/2022,2469)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2022 - XII ZB 324/21 (https://dejure.org/2022,2469)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2022 - XII ZB 324/21 (https://dejure.org/2022,2469)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 8 SGB IX, § 5 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 1 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 3 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VBVG, § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VBVG, § 5 Abs. 3 VBVG, § 74 Abs. 5, 6 Satz 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Abrechnung der Leistungen als Betreuer auf der Grundlage einer anderen Wohnform als einer stationären Einrichtung oder einer dieser gleichgestellten ambulanten Betreuungsform; Erfüllen der Voraussetzungen des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs

  • rewis.io
  • familienrecht-deutschland.de PDF

    VBVG § 5; SGB IX § 8
    Betreuungsrecht; Kosten und Gebühren; Vergütung des Berufsbetreuers; gewöhnlicher Aufenthalt des Betroffenen in einer stationären Einrichtungen gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung der Leistungen als Betreuer auf der Grundlage einer anderen Wohnform als einer stationären Einrichtung oder einer dieser gleichgestellten ambulanten Betreuungsform; Erfüllen der Voraussetzungen des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreutes Wohnen - und die Betreuervergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung: Wann liegt eine einer stationären Einrichtung gleichgestellte ...

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 5 Abs 3
    Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung gleichzustellen ist. Für das Beschwerdegericht war ein wesentlicher Gesichtspunkt für die sachgerechte Einordnung der Wohnform, dass die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 501
  • FamRZ 2022, 654
  • Rpfleger 2022, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.2021 - XII ZB 46/21

    Zur Frage, ob der Aufenthalt des Betreuten in der konkreten Wohnform dem

    Auszug aus BGH, 19.01.2022 - XII ZB 324/21
    Ist im Rahmen des mit dem Betroffenen abgeschlossenen Wohn- und Betreuungsvertrages nur der Bereich des Wohnens geregelt und kann sich der Betroffene im Rahmen seines Wunsch- und Wahlrechts nach § 8 SGB IX selbst die für ihn darüber hinaus erforderlichen Eingliederungshilfeleistungen gegebenenfalls bei unterschiedlichen Trägern auswählen, fehlt es an einer einer stationären Einrichtung gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 46/21, MDR 2021, 1157).

    Nach § 5 Abs. 3 Satz 3 VBVG sind ambulant betreute Wohnformen stationären Einrichtungen gleichgestellt, wenn die in der ambulant betreuten Wohnform extern angebotenen Leistungen tatsächlicher Betreuung oder Pflege als Rundum-die-Uhr-Versorgung durch professionelle Betreuungs- oder Pflegekräfte zur Verfügung gestellt oder vorgehalten werden und der Anbieter der extern angebotenen Betreuungs- und Pflegeleistungen nicht frei wählbar ist (Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 46/21 - MDR 2021, 1157 Rn. 10).

    Die von der Rechtsprechung bislang zur Definition des Begriffs "Heim" entwickelten Grundsätze sollten weiterhin Gültigkeit behalten (Senatsbeschluss vom 16. Juni 2021 - XII ZB 46/21 - MDR 2021, 1157 Rn. 13 mwN).

  • LG Münster, 04.09.2023 - 5 T 374/23

    Stationäre Einrichtung, ambulant betreute Wohnform

    Ist im Einzelfall zweifelhaft, welcher für das Vergütungsrecht maßgeblichen Wohnform der gewöhnliche Aufenthalt eines Betroffenen entspricht, ist eine teleologische Auslegung erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse, jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).

    Für die Auslegung ist damit entscheidend, ob die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen, denn nur wenn der Aufwand der rechtlichen Betreuung aus strukturellen Gründen geringer ist, ist eine Herabsetzung der monatlichen Fallpauschale gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).

  • LG Münster, 27.02.2024 - 5 T 53/24

    Stationäre Einrichtung; ambulant betreute Wohnform

    Ist im Einzelfall zweifelhaft, welcher für das Vergütungsrecht maßgeblichen Wohnform der gewöhnliche Aufenthalt eines Betroffenen entspricht, ist eine teleologische Auslegung erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse, jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).

    Für die Auslegung ist damit entscheidend, ob die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen, denn nur wenn der Aufwand der rechtlichen Betreuung aus strukturellen Gründen geringer ist, ist eine Herabsetzung der monatlichen Fallpauschale gerechtfertigt (vgl. BGH, Beschlüsse jeweils vom 5. Mai 2021, XII ZB 576/20, XII ZB 580/20 und XII ZB 581/20, alle juris; BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021, XII ZB 582/20, juris; BGH Beschluss vom 19. Januar 2022, XII ZB 324/21, juris).

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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2021 - XII ZB 383/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,56314
BGH, 15.12.2021 - XII ZB 383/21 (https://dejure.org/2021,56314)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2021 - XII ZB 383/21 (https://dejure.org/2021,56314)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 383/21 (https://dejure.org/2021,56314)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 303 Abs. 4 Satz 1 FamFG, § 59 Abs. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdeberechtigung eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens für ein Rechtsmittel im eigenen Namen gegen die Zurückweisung der Erstbeschwerde des Betroffenen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    FamFG § 59 ; FamFG § 303
    Ein in § 303 Abs. 2 FamFG genannter Beteiligter eines Betreuungsverfahrens, der nicht selbst eine Erstbeschwerde führt, hat kein Recht, sich gegen die den amtsgerichtlichen Beschluss lediglich bestätigende Beschwerdeentscheidung mit der Rechtsbeschwerde zu wenden (im ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 59 ; FamFG § 303
    Beschwerdeberechtigung eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens für ein Rechtsmittel im eigenen Namen gegen die Zurückweisung der Erstbeschwerde des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die Rechtsbeschwerde des Sohnes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren und die Beschwerdeentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 328
  • FGPrax 2022, 71
  • FamRZ 2022, 654
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 383/21
    Ein in § 303 Abs. 2 FamFG genannter Beteiligter eines Betreuungsverfahrens, der nicht selbst eine Erstbeschwerde führt, hat kein Recht, sich gegen die den amtsgerichtlichen Beschluss lediglich bestätigende Beschwerdeentscheidung mit der Rechtsbeschwerde zu wenden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 91/20, FamRZ 2021, 228).

    Soweit der Sohn der Betroffenen indessen von der ihm nach § 303 Abs. 4 Satz 1 FamFG eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, als Vorsorgebevollmächtigter eine Beschwerde im Namen der Betroffenen einzulegen, war er entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht selbst Rechtsmittelführer, sondern war die Betroffene Beschwerdeführerin des Erstbeschwerdeverfahrens, und auch nur sie ist durch die Zurückweisung des Rechtsmittels formell beschwert (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 91/20 - FamRZ 2021, 228 Rn. 9).

    In diesem Fall hat der Beteiligte eines Betreuungsverfahrens, der nicht selbst eine Erstbeschwerde führt, kein Recht, sich gegen die den amtsgerichtlichen Beschluss lediglich bestätigende Beschwerdeentscheidung mit der Rechtsbeschwerde im eigenen Namen zu wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 91/20 - FamRZ 2021, 228 Rn. 18).

  • BGH, 06.12.2023 - XII ZA 38/22

    Ablehnung des Antrags auf Verfahrenskostenhilfe

    Da sie nicht selbst Beschwerdeführerin gewesen ist und der Beschwerdebeschluss die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt hat, wäre ihre Rechtsbeschwerde unzulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 383/21 - FamRZ 2022, 654 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 06.12.2023 - XII ZA 37/22

    Ablehnung des Antrags auf Verfahrenskostenhilfe

    Da sie nicht selbst Beschwerdeführerin gewesen ist und der Beschwerdebeschluss die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt hat, wäre ihre Rechtsbeschwerde unzulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 383/21 - FamRZ 2022, 654 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 16.08.2023 - XII ZB 499/22

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von

    Erfährt die erstinstanzliche Entscheidung auf das Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten keine inhaltliche Abänderung durch das Beschwerdegericht, haben auch die in § 303 Abs. 2 FamFG genannten und am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt gewesenen Personen, die nicht selbst eine Erstbeschwerde geführt haben, kein Recht, sich im Interesse des Betroffenen gegen die den amtsgerichtlichen Beschluss lediglich bestätigende Beschwerdeentscheidung mit der Rechtsbeschwerde im eigenen Namen zu wenden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 91/20 - FamRZ 2021, 228 Rn. 18 und vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 383/21 - FamRZ 2022, 654 Rn. 3).
  • BGH, 28.09.2022 - XII ZB 163/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde

    Denn auch ein in § 303 Abs. 2 FamFG genannter Beteiligter eines Betreuungsverfahrens, der nicht selbst eine Erstbeschwerde führt, hat kein Recht, sich gegen die den amtsgerichtlichen Beschluss lediglich bestätigende Beschwerdeentscheidung mit der Rechtsbeschwerde zu wenden (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 383/21 - FamRZ 2022, 654 Rn. 3 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2021 - XII ZB 101/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57117
BGH, 15.12.2021 - XII ZB 101/21 (https://dejure.org/2021,57117)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2021 - XII ZB 101/21 (https://dejure.org/2021,57117)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 101/21 (https://dejure.org/2021,57117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,57117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG, § 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer erhöhten Vergütung durch das Vorliegen besonderer und für die Betreuung nutzbarer Kenntnisse des Betreuers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Die tatrichterliche Feststellung, dass eine 1989 in der ehemaligen DDR abgeschlossene Facharbeiterausbildung zum Wirtschaftskaufmann mit der Spezialisierungsrichtung Industrie mit späterer Anerkennung als Industriekaufmann keine besonderen, für die Betreuung nutzbaren ...

  • rechtsportal.de

    Bewilligung einer erhöhten Vergütung durch das Vorliegen besonderer und für die Betreuung nutzbarer Kenntnisse des Betreuers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung für einen in der DDR ausgebildeten Wirtschaftskaufmann

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Besondere für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse bei Facharbeiterausbildung zum ...

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4 Abs 1
    Zur Frage, ob die Facharbeiterausbildung zum Wirtschaftskaufmann mit der Spezialisierungsrichtung Industrie die Betreuervergütung nach der Vergütungstabelle B (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG) rechtfertigt, oder ob sich die Vergütung nach Vergütungstabelle A richtet.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 664
  • FamRZ 2022, 654
  • Rpfleger 2022, 389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 319/11

    Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vorliegen besonderer, für die Betreuung nutzbare

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 101/21
    Aufgrund dieser Feststellungen begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht im Rahmen der vorgenommenen Gesamtbetrachtung die nur in untergeordnetem Umfang betreuungsrelevanten Inhalte dieser Fächer als nicht zum Kernbereich der Ausbildung gehörend angesehen und die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse durch diese Ausbildung verneint hat (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 Rn. 5 f. und vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 15 ff.).

    Die vorzunehmende Prüfung beschränkt sich demnach ausschließlich auf den tatsächlichen Inhalt der vom Betreuer absolvierten Facharbeiterausbildung (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 15 ff.).

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 558/14

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei 1977 erworbenem Studienabschluss als

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 101/21
    Aufgrund dieser Feststellungen begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, dass das Landgericht im Rahmen der vorgenommenen Gesamtbetrachtung die nur in untergeordnetem Umfang betreuungsrelevanten Inhalte dieser Fächer als nicht zum Kernbereich der Ausbildung gehörend angesehen und die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse durch diese Ausbildung verneint hat (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 Rn. 5 f. und vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18

    Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung;

    Auszug aus BGH, 15.12.2021 - XII ZB 101/21
    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 09.03.2022 - XII ZB 539/21

    Höhe der Betreuervergütung nach Absolvierung eines Studiums der

    Für die Fächer "Sozialistische Volkswirtschaft" und "Wirtschaftsmathematik" hat der Senat tatrichterliche Würdigungen gebilligt, wonach diese kein betreuungsrelevantes Wissen vermitteln (Senatsbeschlüsse vom 25. März 2015 - XII ZB 558/14 - BtPrax 2015, 155 Rn. 5 und vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 101/21 - juris Rn. 5).
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